Neue Regelung der Abgabepflichten für Steuererklärungen

WICHTIG: Neue Abgabefristen erstmals für Steuererklärungen 2018

Sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung für 2018 abzugeben, beachten Sie bitte die neue Abgabepflicht zum 31. Juli 2019.

Kommen Sie der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird das Finanzamt künftig von der
Festsetzung von Verspätungszuschlägen von mindestens 25€ pro Monat, zügig Gebrauch machen.

Werden Sie steuerlich vertreten, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28. Februar 2020.
Bei einer Übernahme der steuerlichen Vertretung im Laufe des Jahres 2019 gilt die verlängerte Abgabefrist.

Ob für Sie die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, prüfen wir gerne für Sie ab.
Beachten Sie, dass auch u. a. Renteneinkünfte, Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschaftsgeld, etc. zu einer Pflichtveranlagung führen können.

Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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